Teilnahmebedingungen für Railway-Talent-Hub-Wettbewerbe des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) – Verlosung im Rahmen der Veranstaltung «Women who Make Switzerland move – bring a friend» 

Stand: 07. April 2025 (angepasst für die Verlosung "Bring a Friend") 

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für Wettbewerbe mit Preisverlosung, die auf der Plattform Railway Talent Hub (https://railway-talent-hub.ch/) durchgeführt werden. Sie gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Preisverlosung keine abweichende Regelung besteht bzw. andere allgemeine Bedingungen zur Anwendung gelangen.

2. Organisation

Verlosungen auf der Plattform Railway Talent Hub liegen in der Verantwortung des Verbands öf-fentlicher Verkehr (VöV), Dählhölzliweg 12, 3005 Bern, info@voev.ch. Der VöV kann zur Durchführung einer Verlosung weitere Personen beiziehen, insbesondere auch nicht direkt beim VöV beschäftigte Projektmitarbeitende des Railway Talent Hub. Die Beschreibung der Verlosung, die möglichen Gewinne, das Teilnahmeformular sowie das Anfang- und Enddatum einer Verlosung werden jeweils auf https://railway-talent-hub.ch kommuniziert.  

Im Rahmen des „Bring a Friend“-Wettbewerbs erfolgt die Teilnahme über das bestehende Anmeldeformular zur Veranstaltung. Die eingeladene Person gibt im Feld "Bemerkungen" den Vor- und Nachnamen der Person an, die sie eingeladen hat. Damit gilt die einladende Person als automatisch für die Verlosung registriert, sofern beide Personen an der Veranstaltung teilnehmen. 

Die Gewinner werden durch den VöV innerhalb eines Monats nach Teilnahmeschluss gemäss dem Zufallsprinzip unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgelost und per E-Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg und eine Barauszahlung oder ein Austausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die Gewinne werden nach Angabe der Adresse auf dem Postweg oder per E-Mail verschickt. Der VöV ist berechtigt, Gewinne an eine neue durch das Zufallsprinzip ausgeloste Person weiterzugeben, falls ein/-e Gewinner/-in nicht innerhalb einer angemessenen Frist kontaktiert werden kann.  

Unter allen Teilnehmenden, die mindestens eine weitere Person erfolgreich eingeladen haben (d. h. Anmeldung und Teilnahme durch die eingeladene Person), wird am 08.05.2025 eine Verlosung von zwei RailCoaster-Tickets durchgeführt. Der Gewinn umfasst die Hin- und Rückfahrt in der 1. Klasse mit dem RailCoaster ab Zürich HB oder Basel SBB sowie den Eintritt wahlweise in den Europa-Park oder das Erlebnisbad Rulantica. Die Nutzung richtet sich nach den offiziellen Konditionen und Einschränkungen der SBB unter: https://freizeit.sbb.ch/de/stories/freizeit-actionpaerke-railcoaster. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Auswahl zwischen Europa-Park und Rulantica trifft die Gewinnerin bzw. der Gewinner bei der Einlösung des RailCoaster-Angebots. 

Der VöV behält sich vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt und auch ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen abzubrechen und zu beenden. 

3. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme sind Studierende an Schweizer Hochschulen berechtigt, die aktuell in einem der technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengänge Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Bauingenieurwesen, Maschineningenieurwesen, Raumbezogene Ingenieurwissenschaften, Energie & Umwelttechnik, Materialwissenschaften, Geomatik, Wirtschaftsingenieurwesen, Mechatronics, Automation, Robotics, Photonics, Fahrzeugtechnik, Verkehrssysteme und Mobilität, Systemtechnik, Mathematik, Physik oder ähnliches eingeschrieben sind.  

Teilnahmeberechtigt sind nur über 18 Jahre alte Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz.  

Teilnahmeberechtigt am „Bring a Friend“-Wettbewerb sind Personen, die sich selbst für die Veranstaltung angemeldet haben und im Rahmen der bestehenden Veranstaltungsanmeldung eine weitere Person zum Event einladen, die sich ebenfalls anmeldet und an der Veranstaltung teilnimmt. Die eingeladene Person muss eigenständig erscheinen und kann selbst wiederum weitere Personen einladen. 

Sowohl die einladende als auch die eingeladene Person müssen an der Veranstaltung teilnehmen. Eingeladene Personen erhalten keinen Gewinn, können jedoch selbst durch Einladung weiterer Personen an der Verlosung teilnehmen. Entscheidend für eine gültige Teilnahme ist, dass beide – einladende und eingeladene Person – am Event teilnehmen und die Eingeladenen im Bemerkungsfeld den vollständigen Namen der einladenden Person korrekt angeben. Falsche oder unvollständige Angaben im Bemerkungsfeld führen zum Ausschluss von der Verlosung.  

Die Einladung mehrerer Personen ist erlaubt. Für jede eingeladene und erschienene Person erhält die einladende Person je ein Los für die Verlosung. Jede eingeladene Person darf nur eine einladende Person angeben. 

Nicht zur Teilnahme zugelassen sind ansonsten teilnahmeberechtige Personen, welche beim VöV oder beim Verband der Schweizer Bahn- und Mobilitätsindustrie (Swissrail) als Mitarbeitende beschäftigt sind. 

Der VöV behält sich vor, von dem/der Gewinner/-in eine Immatrikulationsbestätigung zur Verifizierung der Teilnahmeberechtigung einzufordern. Falls dieser Nachweis nicht oder nicht in nützlicher Frist erbracht werden kann, ist der VöV berechtigt, Gewinne an eine neue durch das Zufallsprinzip ausgeloste Person weiterzugeben. 

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos.  

4. Haftungsregelung und Ausschluss

Der VöV lehnt jegliche Haftung ab, insbesondere für verspätete oder fehlgeschlagene Zustellungen der Gewinne sowie für Schäden, die sich aus deren Nutzung ergeben. Weiter behält sich der VöV das Recht vor, bei Hinweisen auf Betrug, Missbrauch oder nicht wahrheitsgetreue Angaben ohne Nennung von Gründen einzelne Teilnehmende von der Verlosung auszuschliessen, die Verlosung zu stoppen oder den Gewinn zurückzufordern. Bei einem Ausschluss oder einem Stopp der Verlosung entstehen den Teilnehmenden oder potenziellen Teilnehmenden daraus keinerlei Ansprüche, insbesondere auch keine auf Herausgabe des Gewinns oder Schadenersatz. 

5. Datenschutz

Bezüglich des Umgangs mit Daten gilt der Sorgfaltspflichtmassstab gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1) vom 25. Sep-tember 2020 sowie der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV; SR 235.11) vom 31. August 2022 in der jeweils geltenden Fassung. Der VöV verpflichtet sich, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten. 

Durch die Teilnahme an einer Preisverlosung erklären sich die Teilnehmenden mit der Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten, konkret Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse, sowie den Angaben zur Studienrichtung und der besuchten Hochschule zur Abwicklung der Verlosung – Auslosung, Benachrichtigung und Versand der Gewinne sowie Überprüfung der Teilnahmeberechtigung – durch den VöV einverstanden. Bei einem Versand des Gewinns auf dem Postweg wird zudem die Wohnadresse des/der Gewinner(-s) benötigt. Zusätzlich können zum Zweck einer allfälligen Überprüfung der Teilnahmeberechtigung eines Gewinners/einer Gewinnerin gegebenenfalls die aus der Immatrikulationsbestätigung ersichtlichen Personendaten bearbeitet werden. 

Wenn die Teilnehmenden im Teilnahmeformular die entsprechende freiwillige Einwilligung erteilen, dass sie per E-Mail Informationen zu den dort genannten Themen erhalten möchten, so erklären sie damit ihr ausdrückliches Einverständnis zur Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den VöV zur Kontaktaufnahme per E-Mail, beispielsweise im Rahmen eines Newsletters, im Rahmen der im Folgenden ausformulierten Zwecke: 

- Einladung zu Veranstaltungen, die auf der Webseite des Railway Talent Hub ausgeschrieben werden 

- Übermittlung von Informationen zur Bahnbranche  

- Kontaktaufnahme zum Zweck der Nachwuchsgewinnung oder Mitteilung von konkreten Stellenangeboten der Branche 

- Einladung zur Teilnahme bei weiteren Preisverlosungen 

Der Bearbeitung der personenbezogenen Daten durch den VöV kann jederzeit mit schriftlicher Mit-teilung mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. 

Durch das Akzeptieren der Wettbewerbs-Teilnahmebedingungen erklärt sich die/der Teilnehmende ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten durch den VöV im Rahmen des Betriebs der Plattform Railway Talent Hub im Allgemeinen sind in der Datenschutzerklärung unter https://railway-talent-hub.ch/privacy-policy einsehbar. 

Im Rahmen des Bring-a-Friend-Wettbewerbs werden zusätzlich die im Anmeldeprozess übermittelten E-Mail-Adressen und Angaben im Bemerkungsfeld verarbeitet, um die Teilnahme zu verifizieren. Diese Daten dienen ausschliesslich zur manuellen Zuordnung und Durchführung der Verlosung und werden nicht mit Dritten geteilt. Die Namen der im Bemerkungsfeld angegebenen einladenden Personen werden im Rahmen der manuellen Zuordnung durch den VöV verarbeitet, um die Teilnahme am Wettbewerb korrekt zu erfassen. Die Angaben dienen ausschliesslich zur Durchführung der Verlosung. 

6. Meta Platforms Inc., LinkedIn Inc., Google LLC

Verlosungen können zusätzlich auf Kanälen von Drittunternehmen wie Meta Platforms Inc. (https://about.meta.com/de/), LinkedIn Inc. (https://ch.linkedin.com/) oder Google LLC (https://about.google/products/) beworben werden. Durchgeführt werden die Verlosungen jedoch ausschliesslich durch den VöV über die Plattform Railway Talent Hub. Der VöV ist im Rahmen der Verlosungen in keiner Weise mit den Unternehmen verbunden, auf deren Kanälen die Verlosung bekanntgemacht wird. Die Nutzung der Dienste der Drittunternehmen durch die Teilnehmenden erfolgt auf eigenes Risiko und gemäss den anwendbaren Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Der VöV übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aufgrund der Nutzung dieser Fremdplattformen oder -kanäle durch die an der Verlosung Teilnehmenden entstehen.  

7. Schlussbestimmungen

Der VöV behält sich vor, die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für neue Verlosungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form auf der Webseite des Railway Talent Hub mitgeteilt.  

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der gewollten Bedeutung im Kontext der Teilnahmebedingungen sinngemäss und wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke. 

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.