Allgemeine Teilnahmebedingungen für Railway-Talent-Hub-Veranstaltungen des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV)

1.         Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für den Besuch von Railway-Talent-Hub-Veranstaltungen des VöV. Sie gelangen zur Anwendung, soweit für eine bestimmte Veranstaltung keine abweichende Regelung besteht bzw. andere allgemeine Bedingungen zur Anwendung gelangen. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich die/der Teilnehmende mit diesen allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.

2.         Anmeldung

Die fristgerechte Anmeldung erfolgt mittels offiziellen Anmeldeformulars (schriftlich oder elektronisch) und ist für die Teilnehmenden verbindlich.

Bei einer Veranstaltung mit beschränkter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen entweder in der Reihenfolge des Eingangs oder nach zuvor definierten Kriterien (wie beispielsweise nach dem Zeitpunkt/Jahr des Studienabschlusses) berücksichtigt. Anmeldungen nach Ablauf der Anmeldefrist können nur berücksichtigt werden, falls die Veranstaltung noch freie Plätze aufweist. Falls die Nachfrage höher ist als die verfügbaren Plätze, kann nach denselben Kriterien eine Warteliste geführt werden.

3.         Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag zwischen der/dem Teilnehmenden und dem VöV kommt mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung durch den VöV zustande.

4.         Kosten

Der Besuch von Veranstaltungen des VöV, die sich an junge Nachwuchskräfte (z.B. Studierende) richten, ist für die Teilnehmenden grundsätzlich kostenlos. Falls für eine Veranstaltung ausnahmsweise doch eine Teilnahmegebühr anfallen sollte, ist dies in der jeweiligen Ausschreibung festgehalten (inkl. der Konditionen der Rückerstattung bei einer Abmeldung, etc.).

5.         Durchführung und Änderung von Veranstaltungen

Der VöV behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen ungenügender Teilnehmerzahl oder aufgrund anderer Umstände, die eine Durchführung aus seiner Sicht unzumutbar erscheinen lassen, abzusagen.

Weiter behält sich der VöV die Vornahme von Änderungen (bspw. am Programm, bei Dozierenden, beim Veranstaltungsinhalt o.ä.) vor. Diese können auch kurzfristig beschlossen werden.

In Ausnahmefällen (bspw. bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Pandemie o.ä.) kann der VöV eine Veranstaltung absagen, unterbrechen oder verschieben.

6.         Rechtsfolgen bei der Annullation von Veranstaltungen durch den VöV

Bei einer vorzeitigen Absage einer Veranstaltung durch den VöV (bspw. bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen) oder bei Absage aufgrund eines Ausnahmefalles (bspw. höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Pandemie o.ä.) entsteht für die Teilnehmenden kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Ersatz persönlicher Ausgaben der angemeldeten Personen, die im Hinblick auf eine Teilnahme getätigt wurden, ist ausgeschlossen.

Es besteht kein Anspruch auf eine Nachholung der Veranstaltung, Jedoch hat der/die Teilnehmende die Durchführung einer Veranstaltung in einer vom VöV zu bestimmenden alternativen Form (bspw. digital) ohne Anspruch auf Ersatz zu akzeptieren.

7.         Abmeldungen von Veranstaltungen durch die Teilnehmenden

Eine Abmeldung von einer Veranstaltung durch den/die Teilnehmende hat schriftlich und frühzeitig zu erfolgen. Weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sollen Abmeldungen nur in begründeten Fällen (bspw. Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst, Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Todesfall in der Familie oder aufgrund eines durch Krankheit/Unfall hervorgerufenen betrieblichen Engpasses o.ä.) erfolgen.

Für die Annullation allfälliger Dienstleistungen, welche von der/vom Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung gebucht worden sind (bspw. Hotelübernachtung o.ä.) ist die/der Teilnehmende selbst verantwortlich. Der VöV übernimmt diesbezüglich – vorbehältlich einer davon abweichenden individuellen Regelung/Vereinbarung – keine Kosten.

8.         Ausschluss von Veranstaltungen/Kursen

Der VöV behält sich das Recht vor, eine Teilnehmende/einen Teilnehmenden aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens von der Veranstaltung auszuschliessen. Insbesondere die Nichteinhaltung sicherheitsrelevanter Anweisungen des Veranstalters (vgl. auch die Ziffern 9, 11 und 12 der vorliegenden Teilnahmebedingungen) können einen sofortigen Ausschluss nach sich ziehen.

Für die Annullation allfälliger Dienstleistungen, welche von der/vom Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Besuch eines Kurses/einer Veranstaltung gebucht worden sind (bspw. Hotelübernachtung o.ä.) ist die/der Teilnehmende selbst verantwortlich. Der VöV übernimmt diesbezüglich – vorbehältlich einer davon abweichenden individuellen Regelung/Vereinbarung – keine Kosten.

9.         Haftung

Mit der Anmeldung nimmt der/die Teilnehmer/-in zur Kenntnis, dass die Veranstaltung neben Vorträgen, Workshops und ähnlichen in geschützten Innenräumen durchgeführten Programmpunkten insbesondere auch Besuche von Baustellen, Werkstätten und diversen Bahnbetriebsanlagen beinhalten kann. Auch können Programmteile unter freiem Himmel unter dem Einfluss des Wetters stattfinden. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, sich entsprechend den für die betreffende Veranstaltung angekündigten Programmpunkten auszurüsten. Vgl. insbesondere auch die Ziffern 11 und 12 betreffend das Tragen einer allfällig zur Verfügung gestellten Schutzausrüstung sowie die Wichtigkeit der Befolgung der Anweisungen und sicherheitsrelevanten Verhaltensregeln des Veranstalters.

Der VöV schliesst jegliche Haftung für Schäden, die Teilnehmenden im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung entstehen, aus. Der VöV haftet insbesondere nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen oder dergleichen.

10.      Versicherung

Die Teilnehmenden von Veranstaltungen sind selbst für eine ausreichende persönliche Versicherungsdeckung verantwortlich. Sie haben sich selbst gegen Unfall und Krankheit zu versichern und müssen für eine ausreichende Haftpflichtversicherung besorgt sein.

11.      Schutzausrüstung

Wird im Rahmen einer Veranstaltung eine persönliche Schutzausrüstung (bspw. Helm, Weste, o.ä.) ausgehändigt, ist diese Ausrüstung von den Teilnehmenden auf Anweisung zu tragen (bspw. während Exkursionen, Besichtigungen von Bahninfrastruktur, o.ä.).

12.      Anweisungen des Veranstalters

Aus Sicherheitsgründen ist den Anweisungen des Veranstalters beziehungsweise den durch die veranstaltenden Unternehmen beschäftigen Personen während der Veranstaltung jederzeit Folge zu leisten (bspw. während Zugfahrten, Exkursionen, der Besichtigung von Bahninfrastruktur, o.ä.).

13.      Urheberrechtlicher Schutz

Die Teilnehmenden von Veranstaltungen nehmen zur Kenntnis, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen in Papier- oder elektronischer Form urheberrechtlichen Schutz geniessen, soweit dies nicht ausdrücklich abweichend kommuniziert wird. Jede über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung der Inhalte ist den Teilnehmenden ausdrücklich untersagt.

14.      Datenschutz

Bezüglich des Umgangs mit Daten gilt der Sorgfaltspflichtmassstab gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG; SR 235.1) vom 25. September 2020 sowie der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV; SR 235.11) vom 31. August 2022 in der jeweils geltenden Fassung. Der VöV verpflichtet sich, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.

Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden mit der Bearbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den VöV unter Beachtung der Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes zum Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung bis auf Widerruf einverstanden. Der Widerruf kann bei derjenigen Stelle, bei welcher die Anmeldung zu einem einer Veranstaltung eingereicht worden ist, schriftlich geltend gemacht werden.

Der VöV verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist:

-        Der VöV ist berechtigt, Daten an andere Unternehmen/Dritte weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung/der Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

-        Die Teilnehmenden erklären mit der Anmeldung ihr ausdrückliches Einverständnis dazu, dass der VöV ihre Kontaktdaten den im Rahmen der Veranstaltung involvierten Partnerunternehmen zum Zweck der Nachwuchsgewinnung/der Übermittlung von Stellenangeboten zur Verfügung stellt.

Die übermittelten Angaben enthalten die folgenden Angaben:

-       Vorname, Name, E-Mail-Adresse, Hochschule, Studiengang

Für andere Zwecke als den Austausch betreffend allfällige Karriere dürfen die Daten durch die Unternehmen nicht verwendet werden. Der Bearbeitung kann jederzeit mit schriftlicher Mitteilung an den VöV mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

-        Der VöV ist berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmenden an den Veranstaltungen gemachte Bild- und Videoaufnahmen in Newslettern, auf der Website des VöV, in den sozialen Medien und zur Bewerbung von Folgeveranstaltungen zu verwenden.

-        Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu welcher der VöV gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber Behörden).

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich die/der Teilnehmende ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden. Falls Sie mit einem dieser Grundsätze von Ziffer 14 nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte anlässlich der Anmeldung oder spätestens bis 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung dem VöV schriftlich mit.

15.      Schlussbestimmungen

Der VöV behält sich vor, die Teilnahmebedingungen anzupassen. Änderungen werden bei jeweiligem Inkrafttreten durch Veröffentlichung in geeigneter Form im Internet mitgeteilt und gelten für alle Teilnehmenden.

Individuelle Abreden, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bestimmungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

16.      Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Der zwischen der/dem Teilnehmenden und dem VöV abgeschlossene Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.

Stand: 1. September 2023

Verband öffentlicher Verkehr
Dählhölzliweg 12
CH-3000 Bern 6